Vernehmlassung betreffend Zugang zur Berufslehre
Seit dem 1. Februar 2013 besteht für jugendliche Sans-Papiers nach Art. 30a VZAE die Möglichkeit, für die Dauer der Berufslehre eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind bisher sehr hoch: So muss der/die Jugendliche beispielsweise während fünf Jahren die Schule besucht haben, eine Lehrstelle muss vorhanden sein und die Identität muss offen gelegt werden, was oft die ganze Familie betrifft. Mitte Dezember 2022 hiess nach dem Nationalrat auch der Ständerat eine Motion gut, welche diese Voraussetzungen endlich lockern möchte. Nun liegt ein Vorschlag des Bundesrates zur Verordnungsänderung vor.